Abgeltungssteuer ETF 2026: Steuern auf ETF-Gewinne einfach erklärt
ETF-Gewinne werden in Deutschland mit der Abgeltungssteuer besteuert. Wie hoch ist die Steuer, wie wird sie berechnet und wie nutzt du den Freistellungsauftrag optimal?
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge – also auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Sie beträgt 25% + 5,5% Solidaritätszuschlag = effektiv 26,375%. Kirchensteuer kommt ggf. noch dazu.
Dein Broker zieht die Steuer automatisch ab – du musst nichts selbst berechnen oder überweisen. Das Finanzamt bekommt die Steuer direkt vom Broker.
Wann fällt die Steuer an?
- Bei Verkauf – wenn du ETF-Anteile mit Gewinn verkaufst
- Bei Dividenden – bei ausschüttenden ETFs auf jede Ausschüttung
- Bei thesaurierenden ETFs – jährlich auf die "Vorabpauschale" (sehr gering)
Solange du nicht verkaufst, fällt fast keine Steuer an. Das ist ein großer Vorteil thesaurierender ETFs wie dem VWCE.
Der Freistellungsauftrag – 1.000 € steuerfrei
Jeder Anleger hat einen Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € für Ehepaare). Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge komplett steuerfrei.
Du musst beim Broker einen Freistellungsauftrag stellen – sonst zieht er automatisch Steuer ab. Das geht online in wenigen Minuten.
Wenn du bei mehreren Brokern Depots hast, kannst du den Freistellungsauftrag aufteilen – z.B. 600 € bei Scalable, 400 € bei DKB. Die Gesamtsumme darf 1.000 € nicht überschreiten.
Wie wird die Steuer berechnet?
📊 Beispiel: ETF-Verkauf mit 5.000 € Gewinn
Die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs
Thesaurierende ETFs (wie VWCE) schütten keine Dividenden aus – sie reinvestieren sie automatisch. Trotzdem fällt jährlich eine kleine Steuer an: die Vorabpauschale.
Sie wird berechnet auf Basis des Basiszinses der Bundesbank und ist bei niedrigen Zinsen sehr gering. 2024 lag sie bei ca. 1,72% des Fondswertes als Berechnungsgrundlage – in der Praxis zahlst du nur wenige Euro pro 10.000 € investiertem Kapital.
3 Steuer-Tipps für ETF-Anleger
- Freistellungsauftrag sofort stellen – vergisst du es, zahlst du Steuer die du dir später über die Steuererklärung zurückholen musst
- Thesaurierende ETFs bevorzugen – weniger Steuer-Events, automatische Wiederanlage
- Verluste gegenrechnen – Verluste aus Aktienverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden (Verlustverrechnungstopf beim Broker)
Behalte deine Jahreskapitalerträge im Blick und nutze den Freistellungsauftrag optimal aus.